Leistungsbeschreibung


Begleiteter Umgang


gemäß § 18, 3 SGB VIII

Stand : 27.04.2020


1.  Art der Leistung


Der Träger Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH bietet den Begleiteten Umgang als eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung nach § 18, 3 SGB VIII, in Verbindung mit §§ 1684, 1685 BGB an.


Das Angebot soll der Herstellung von Umgangskontakten auf der Grundlage gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen dienen. Der begleitete Umgang soll als Maßnahme verstanden werden, die eine Gefährdung des Kindes abwendet und gleichzeitig das Wohl des Kindes fördert. Das Angebot gibt dem Kind Gelegenheit, eine Beziehung zu dem umgangsberechtigten Elternteil zu entwickeln bzw. weiterzuführen.


2.  Zielgruppe


Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einer Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen. Die Unterstützung erfolgt mit dem Ziel, dass die Person, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 des BGB zum Umgang mit den Kindern/Jugendlichen berechtigt sind, von diesem Recht zum Wohl des Kindes Gebrauch machen. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet und die einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts haben, insbesondere bei nachfolgenden Aspekten:

  • besondere Lebensumstände beim umgangsberechtigten Elternteil, sofern daraus Belastungen für die Eltern-Kind-Beziehung oder Gefährdungen des Kindeswohls resultieren;
  • unzureichende Erziehungskompetenz/mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern, z.B. bei: Unzuverlässigkeit und persönlicher Labilität, psychische Beeinträchtigung bzw. Erkrankung, Suchtmittelabhängigkeit, Verurteilung wegen gravierender Straftaten.
  • Belastungen im Verhältnis zwischen Kind und umgangsberechtigten Elternteil: zB. Fehlender Kontakt, starke Konflikte der Eltern, starke Konflikte zwischen Kind und umgangsberechtigten Elternteil, vermutete oder reale Gefahr der Vernachlässigung, vermutete oder reale Gefahr psychischer und/oder Misshandlungen des Kindes, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Probleme bei der Durchführung der Umgangskontakte, psychische Belastungen des Kindes, Verhaltensauffälligkeiten beim Kind nach Übergabe oder Beendigung des Kontaktes, Konfrontation des Kindes mit sexuellen Handlungen während der Umgangskontakte, fehlende Versorgung des Kindes während der Umgangskontakte, gewaltbestimmtes Verhalten, Androhung von Entführung.


3.  Hilfeziele 


Begleiteter Umgang ist als Maßnahme zur Abwehr von Gefährdungen und zur Förderung des Kindeswohl im Sinne einer Optimierung der kindlichen Entwicklungsbedingungen zu verstehen.

Durch das Angebot wird dem Kind die Gelegenheit geboten, seinen Platz in der Familiengeschichte und Familienkonstellation zu finden. Es soll dem Kind ermöglicht werden, seinen Subjektstatus zu entfalten und den beiden Elternteilen soll bewusst gemacht werden, dass der regelmäßige Umgang mit ihrem gemeinsamen Kind nicht nur ein Recht, sondern vor allem eine Verpflichtung gegenüber ihrem Kind ist.


Begleiteter Umgang dient der Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und beiden Elternteilen durch Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Er dient der Sensibilisierung beider Eltern für die emotionale Trennung eigener Belange von den Belangen des Kindes und dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines vertrauensvollen Kontaktes zu wichtigen Bezugspersonen.

Gleichzeitig soll das Kind darin gestärkt werden, allen Beteiligten gegenüber seine Bedürfnisse und sein Empfinden mitzuteilen.


4.  Umfang und Struktur der Leistung

Der begleitete Umgang dient der Ermöglichung von Eltern-Kind-Kontakten in Situationen, in denen bedingt durch Konflikte auf der Eltern-Ebene eine indirekte Gefährdung des Kindes seitens des umgangsberechtigten Elternteils nicht ausgeschlossen werden kann. Erforderlich ist in der Regel eine zusätzliche, das Leistungsangebot begleitende flankierende Beratung aller Familienmitglieder, mit dem Ziel, die familiäre Beziehungssituation für das Kind zu verbessern. Ein Schwerpunkt liegt dabei bei der Beratung beider Elternteile in Einzelsettings und als Elternpaar. Bei Bedarf werden neue Lebenspartner/innen und Geschwisterkinder hinzugezogen.


Der begleitete Umgang verläuft prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:

  • Eingangs- bzw. Kontaktphase ( Herstellung des Arbeitsbündnisses mit den Beteiligten/ Aufbau einer Vertrauensbasis/ Zielbestimmung/ Entwicklung einer Vereinbarung)
  • Betreuungsphase (Umsetzung der Vereinbarung)
  • Ablösephase (Auswertung der Zielerreichung; Stabilisierung des Erreichten)


Soweit im Einzelfall geboten, kann die Maßnahme aus pädagogischen Gründen für einen festzulegenden Zeitraum ausgesetzt werden.

Die Arbeitsweisen in Bezug auf die Reflexion innerer und äußerer Prozesse sind

  • kollegiale Beratung
  • Fallberatung mit der pädagogischen Leitung
  • Fallsupervision bei Bedarf


Die Länge der einzelnen Phasen und der Umfang der Leistung bemisst sich nach Stunden, die für den Einzelfall im Rahmen der mit den Eltern abzuschließenden Vereinbarung festgelegt werden.

Das Zeitkontingent für den konkreten Umgang soll i. d. R. mindestens 1 Stunde bis zu maximal 3 Stunden alle zwei Wochen beinhalten.


Eine Differenzierung erfolgt je nach Alter des Kindes:

  • verbindliche Umgangstermine
  • Aufbau eines vertrauensvollen Kontaktes zu wichtigen Bezugspersonen
  • Strukturierungshilfen für den begleiteten Umgang. Entwicklung von Überbrückungsstrategien in schwierigen Situationen
  • alltags- und gegenwartsorientiertes Gesprächsangebot
  • Vor- und Nachbereitung mit dem umgangsberechtigten Elternteil zur Stärkung der elterlichen Kompetenz


Für die Begleitung der Eltern bzw. der Familie ist je nach Bedarf ein zusätzliches Stundenkontingent zu vereinbaren:

  • Beratung in Einzelsettings für beide Eltern
  • Zusammenführen der Ergebnisse im Rahmen von Elterngesprächen
  • Klärung der Rollen der einzelnen Familienmitglieder ( sorgeberechtigter Elternteil, umgangsberechtigter Elternteil, evtl. Stiefeltern, Kinder) im Rahmen von Familiengesprächen
  • Bewusstmachung der elterlichen Pflichten in Bezug auf das Umgangsrecht des Kindes
  • am Wohl des Kindes-/Jugendlichen ausgerichtet
  • emotionale Entlastung
  • Unterstützung bei der Annäherung von Selbst- und Fremdbild
  • Ressourcenorientiert
  • Vor- und Nachbereitung des begleiteten Umgangs
  • Klärung und Belassen von elterlicher Verantwortung
  • Vermittlung zu anderen Beratungsangeboten und Institutionen


5.  Sozialpädagogische Methoden


Grundlage in dem sensiblen Feld der Familienbeziehungen ist eine Haltung der professionellen Distanz und der Allparteilichkeit. Ein systemisches Verständnis der Problemkonstellation unter Einbeziehung und Nutzung der Ressourcen und Kompetenzen der Familie verhindert, dass allein am „Symptomträger“ orientiert gearbeitet wird. Stattdessen geht es um Veränderungen, die zu positiven Entwicklungen im Gesamtsystem führen, von denen alle Beteiligten profitieren können. 


Der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen durch Einfühlungsvermögen und akzeptierendes Verstehen gehört ebenso zum professionellen Selbstverständnis von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH wie die Fähigkeit zur Konfrontation, Konfliktaustragung und Rollenflexibilität. Mit selbstkritisch-analytischem, kultursensiblem Verständnis und interkulturell adäquatem Arbeitsansatz werden Projektionen und Übertragungen für die Veränderungsprozesse in der Familie allen sichtbar und zugänglich gemacht. 


Den methodischen Kern des begleitenden Umgangs von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH bildet die systemisch-lösungsorientierte Arbeit mit den umgangsberechtigten Personen und Familienmitgliedern. Hierbei kommen alle Methoden und Techniken zum Einsatz, die der systemische Ansatz zu bieten hat. Dies sind bezogen auf den begleiteten Umgang insbesondere:


  • Lösungs- und Ressourcenorientierung
  • Sicherstellung eines Schutz- und Schonraumes für das Kind/den Jugendlichen
  • Elternberatung mit dem Ziel einer besseren Kooperation im Umgang mit dem Kinde
  • Familienberatung als Ort für Konfliktklärung
  • Beratung beider Elternteile und ggf. anderer umgangsberechtigter Personen
  • Arbeit mit Zielvereinbarungen und Kontrakten
  • geschlechtsspezifische Differenzierung
  • Mediation
  • Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem
  • Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen


Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH setzt vielfältige Methodenkompetenzen, reflektierte interkulturelle Handlungsfähigkeit sowie hohe emotionale Belastbarkeit bei ihren Fachkräften voraus und fördert die Mitarbeiter u. a. durch kontinuierliche interne Fortbildungen. 


Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH ist an der Erreichbarkeit der Familie als eine Einheit gelegen, deshalb bieten die Fachkräfte eine hohe Flexibilitätsbereitschaft bezüglich der Arbeitszeiten und Arbeitsorte an, sodass  unterschiedliche Erfordernisse und Rahmenbedingungen der jeweiligen Familie berücksichtigt und anerkannt werden.


6.  Qualifikation der Fachkräfte


Die sozialpädagogischen Fachkräfte von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH sind SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen, PsychologInnen, PädagogInnen, ErzieherInnen mit entsprechenden Erfahrungen oder haben eine vergleichbare Qualifikation. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse und Techniken im Bereich der systemischen Arbeit mit Familien oder haben eine systemische Zusatzausbildung.  Darüber hinaus bringen sie umfangreiche Kenntnisse über die regionalen sozialen Einrichtungen und Unterstützungsangebote mit. 


Die Leitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt in den Händen eines Dipl.- Behindertenpädagogen mit 10-jähriger Leitungserfahrung im ambulanten und stationären Jugendhilfebereich, mit Zusatzausbildung in systemischer Familienberatung und in Mediation. 


7.  Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 


Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH verpflichtet sich, die Qualität ihres Angebotes sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die mannigfaltigen Aspekte zur Qualitätssicherung bezüglich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden  berücksichtigt.

Dabei werden folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgenommen:


7.1  Strukturqualität 


  • Die sozialpädagogischen Fachkräfte erhalten regelmäßig, mindestens alle drei Monate Supervision durch eine qualifizierte externe SupervisorIn. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wenn ein fachlicher Bedarf besteht, in Einzelfällen eine Einzelsupervision durchzuführen.


  • Der Träger führt 1-2 interne Fortbildungen jährlich durch und ermöglicht  den Fachkräften, auch an externen Fortbildungen , bis zu 3 Tage jährlich, teilzunehmen.


  • Die Fachkräfte von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH nehmen einmal in der Woche an der Sitzung des Fachteams teil. So wird der regelmäßige Austausch der Fachkräfte untereinander sichergestellt.


  • Die Fachberatung erfolgt durch die Leitung. Sie findet alle 2 Wochen als Gruppenberatung, bei Bedarf auch als Einzelberatung statt. Ziel der Fachberatung ist die regelmäßige fachliche Begleitung der Fachkräfte und die Unterstützung in ihrer Arbeit mit den Familien. Dabei sollen die Arbeit, die Ziele und Handlungsschritte reflektiert und überprüft werden.


  • Die Fachkräfte von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH nehmen bei Bedarf an den einzelfallbezogenen Hilfeplanungsgesprächen und Fallkonferenzen teil.


  • Darüber hinaus verpflichtet sich der Träger zur engen regelmäßigen, fallbezogenen Kooperation seiner Fachkräfte mit den zuständigen ASD-Mitarbeitern.


  • Die Durchführung des Fachaustausches mit zuständigen Sachgebietsleitungen des  Jugendamtes obliegt der Leitung oder seiner Stellvertretung.


  • Der Träger bemüht sich um eine möglichst enge Kooperation mit weiteren am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen (Schule, KiTa, Beratungsdienste etc.). 


7.2  Prozessqualität


Der Träger stellt den sozialpädagogischen Fachkräften umfangreiche Materialien zur Dokumentation und Selbstevaluation (z.B. Anfragebogen, Familienbogen, Themenliste, Handlungsplan, Zielbeschreibung, Selbstevaluationsbogen etc.) zur Verfügung und schult sie entsprechend in Handhabung und Dokumentation. Hierdurch wird der Hilfeverlauf, dessen einzelne Schritte und Prozessverläufe, nachvollziehbar und überprüfbar dargestellt. Das Dokumentationssystem hilft den pädagogischen Fachkräften, ihre Arbeit ziel- und lösungsorientiert durchzuführen.





7.3  Ergebnisqualität 


Die Ergebnisqualität des begleiteten Umgangs wird im Wesentlichen sichergestellt durch:


  • angemessene prozessorientierte Zielformulierung und Ergebnissicherung durch regelmäßige Überprüfungen
  • Dokumentation und Bewertung des Betreuungsverlaufes


7.4 Konzeptqualität


Um die Qualität des Ansatzes und des Leistungsangebotes sicherzustellen, verpflichtet sich der Träger, die Konzeption der Maßnahme kontinuierlich zu prüfen und gemäß den fachlichen Standards fortzuschreiben.


8.  Kosten


Alle Leistungen werden über Fachleistungsstunden abgerechnet. Entsprechende Entgeltvereinbarungen liegen vor.











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