Leistungsbeschreibung

   

 Erziehungs-Beistandschaft


     gemäß § 30 SGB VIII 



1.   Art der Leistung

Die Firma Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH bietet die Erziehungsbeistandschaft als Leistung der Jugendhilfe nach § 30 SGB VIII an. 

Die Modalitäten der Maßnahme werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII im Jugendamt unter Mitwirkung der Personensorgeberechtigten und des jungen Menschen erarbeitet.

Leitender Grundsatz ist hier – wie bei jeder anderen Hilfe zur Erziehung – das Prinzip der Freiwilligkeit, vor allem vonseiten des Kindes/Jugendlichen. Aber auch bei den Eltern ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme erforderlich.

2.   Zielgruppe

Die Erziehungsbeistandschaft ist stärker als andere Hilfen zur Erziehung auf den jungen Menschen selbst ausgerichtet und zielt auf dessen Unterstützung ab. Sie grenzt sich von anderen Jugendhilfemaßnahmen, wie der Sozialpädagogischen Familienhilfe ab, die sich an das Gesamtsystem Familie richtet, sowie von Maßnahmen, die ihren Schwerpunkt in der Beratung haben oder die eine geringere Intensität erfordern.

Zur Zielgruppe für eine Erziehungsbeistandschaft gehören in der Regel Kinder und Jugendliche ab ca. 12 Jahren (in Ausnahmefällen ab 10 Jahren) sowie junge Volljährige, die eine intensive sozialpädagogische Unterstützung in ihrer konkreten sozialen Lebenslage benötigen, um eine altersentsprechende Sozialisation zu erreichen.

Häufige Anlässe für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft sind z.B. Entwicklungsauffälligkeiten, Beziehungsprobleme, allgemeine Probleme in und mit der Familie sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Ebenso können familiäre Belastungen in ihren negativen Auswirkungen auf das Kind, wie z.B. durch Krankheit, Suchterkrankung oder Behinderung,  Anlass für eine Erziehungsbeistandschaft sein.

Als besonderer Schwerpunkt von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH ist die Erziehungsbeistandschaft bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Migranten-, Aussiedler-, Flüchtlings- und binationalen Familien zu erwähnen. Diese Familien und darin lebende Kinder und Jugendliche werden häufig nicht nur mit sprachlichen und interkulturellen Hürden konfrontiert, sondern dadurch auch mit Ohnmachtsgefühlen, Entfremdung und anderen Formen von Benachteiligung. Vor dem Hintergrund dieser zusätzlich zur häufig schwierigen sozialen und mit großen Belastungen einhergehenden Situation erfordert die Arbeit mit dieser Zielgruppe vor allem kultursensibles Verständnis von der Hilfe und Unterstützung. Die Unterstützung sollte somit für die genannte Zielgruppe auf die interkulturellen Aspekte der Klienten zugeschnitten werden. Dies ist erfahrungsgemäß sehr häufig der Schlüssel für eine erfolgreiche Hilfe im Sinne des Hilfeplans.

3.   Ziele

Die Zielrichtungen der Erziehungsbeistandschaft sind bereits im Gesetzestext (§ 30 SGB VIII) genannt: Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, Einbeziehung des sozialen Umfelds, Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie und, je nach Alter, Förderung der Selbstständigkeit. Diese offene, allgemeine Zielbestimmung ermöglicht der Erziehungsbeistandschaft ein breites Handlungsspektrum.

Konkrete Ziele für den Einzelfall sind an der individuellen Situation des Kindes/ jungen Menschen zu bestimmen. Sie werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erarbeitet und im Verlauf der Maßnahme immer wieder überprüft und der aktuellen Entwicklung angepasst.

Konkrete Zielsetzungen können u.a. wie folgt zusammengefasst werden: 

  •  Sicherung  des Verbleibs des Kindes in seinem familiären Bezugssystem
  • Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Steigerung des Selbstwertgefühls
  • Integration in Schule/Ausbildung und in den Freizeitbereich
  • Stärkung sozialer und kommunikativer Kompetenzen
  • Gesundheitssicherung
  • Klärung und Entwicklung einer realistischen Lebensplanung
  • Unterstützung in der Aufarbeitung und Bewältigung bestehender Schwierigkeiten oder Konflikte
  • Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotenzialen und Förderung von individuellen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen
  • Ablösung von der Hilfestellung

Für die spezielle (Teil-)Zielgruppe von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, ist das allgemeine Ziel vor allem die Förderung der individuellen Entwicklung des jungen Menschen unter Einbeziehung und Berücksichtigung der interkulturellen Kompetenz.

Zu den konkreten Zielen für die Arbeit mit dieser Zielgruppe gehören u.a. folgende Richtungspunkte:

  • Integrationsorientierte Unterstützung der Jugendlichen bei der Klärung und Verbesserung ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Situation   
  • Wissensvermittlung über das aktuelle Schul-, Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie über das Ausbildungssystem und die geltende Gesetzgebung
  • Ausarbeiten und Vermitteln von  Perspektiven und Chancen in der deutschen Gesellschaft.  Hierzu gehört auch die Hilfe bei  der Zukunftsorientierung  sowie  Entwicklung und Realisierung  von Lebens- und Berufsperspektiven 
  • Entwicklung und Erweiterung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
  • Begleitung und Hilfe bei der Erfüllung  jugendrichterlicher Weisungen und Auflagen 
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen (inter-)kulturellen Hintergründe.  Jedoch auch Erklärung und Vermittlung des deutschen Erziehungssystems, der Gesetzgebung, des Gesundheitswesens, des Schul- und Ausbildungssystems
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von  angemessenen sozialen (multikulturellen)  Beziehungen

4.  Inhalte und Methoden

Die inhaltliche Arbeit der Erziehungsbeistandschaft findet auf mehreren Handlungsebenen statt (Einzelarbeit, gruppen- und freizeitpädagogische Arbeit, Familienberatung) und verknüpft diese, dem individuellen Bedarf entsprechend, miteinander. Insgesamt handelt es sich um aufsuchende Tätigkeiten unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

4.1  Inhalte

(transkulturelle) 

Einzelarbeit/Beziehungsarbeit

Mit dieser Form von Unterstützung im Alltagsgeschehen wird dem Kind/jungen Menschen ein persönlicher Kontakt und Vertraulichkeit angeboten. Die zentralen Elemente sind das verstehende Gespräch und das gemeinsame Erleben. Das verstehende Gespräch ist ein wichtiges Element  zur Entwicklung einer tragfähigen Beziehung. Dabei soll dem Kind/jungen Menschen ermöglicht werden, seine Gedanken und Gefühle auszudrücken und zu strukturieren. Durch aktives Zuhören einerseits und lösungsorientierte Fragetechniken andererseits soll das Kind/der junge Mensch zur Selbstreflexion, zum Weiterdenken und zum Entwickeln neuer Bewältigungsstrategien angeregt werden.

Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH geht in ihre Arbeit von der Grundthese aus, dass Migration als das entscheidende Element quer durch die gesamte Lebensbiografie eines Menschen kontinuierlich wirkt und sein Denk-, Deutungs- und Handlungssystem und demnach auch sein Verhalten mitbestimmt. Diese gilt gleichermaßen für Binnenmigranten.

Aufgrund der o.g. Grundsätze folgt die Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH einem kultursensiblen und transkulturellen Arbeitsansatz. Deshalb wurde für die Kinder/jungen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit Migrationserfahrungen ein spezifisches Aufnahmeverfahren entwickelt, welches dem/der Betreuer/in einen differenzierten Blick verschafft und dezidierte Kenntnisse über den Klienten vermittelt.

Das Aufnahmeverfahren zielt darauf ab, grundsätzliche Einsichten in die Migrationsbiografie des Kindes bzw. des Jugendlichen und seiner Familienangehörigen bzw. Erziehungsberechtigten zu gewinnen.

Hierzu wird u.a. geklärt, ob der Klient selbst Migrationserfahrung besitzt, d.h. seinen Sozialisationsprozess z.T. in einem anderen Kulturraum durchlebt hat (besonders  bei Jugendlichen) oder lediglich Migrationshintergrund besitzt (i.d.R. Kinder und Jugendliche). Aber auch andere Fragen wie z.B., seit wann der Klient in Deutschland lebt, wie der  Migrationsprozess (der Familie) verlaufen (Flucht, Arbeitsmigration usw.) ist, ob alle Mitglieder der Familie zusammen bzw. in Sicherheit sind, welcher Aufenthaltssituation bzw. rechtlich-gesetzlichen Situation  der Klient ausgesetzt ist.

Über die Klärung der persönlichen Aspekte der „Migrationsbiografie“ des Klienten hinaus  wird auch der familiäre  Aspekt genauestens beleuchtet. Die Klärung der Fragen wie z.B., welchem Kulturraum die jeweiligen Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten entstammen und seit wann sie in Deutschland leben, welche vorgeschriebene soziale Geschlechterrolle in ihrem ursprünglichen kulturellen Raum gilt und welche Einstellung und Haltung sie dazu haben. Wie ihre jeweilige Weltanschauung, Menschen-, Selbst- und Fremdbilder sind und wie weit sie sich dieser Gesellschaft zugehörig fühlen bzw. inwieweit sie eine Zugehörigkeit ihrer Kinder befürworten, spielen hier eine genauso entscheidende Rolle wie die Religion und die religiöse Haltung, die Sprachkenntnisse, das Bildungsniveau, die „Schichtzugehörigkeit“, der (psychische) gesundheitliche Zustand (Depression, Trauma, Foltererfahrungen, Behinderung usw.) und die Aufenthalts-, Arbeits- und Wohnsituation der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.

Durch die Berücksichtigung des migrationsbiografischen Aspekts des Klienten als ein zentrales Thema  und kultursensibles aktives Zuhören findet eine permanente transkulturelle Modifizierung der verstehenden Gespräche statt, welche einen individuellen und möglichst vorurteilsfreien Umgang mit der Klientel sichern und damit die konstruktive Umsetzung der §§ 30 SGB VIII und 36 SGB VIII gewährleisten.

Dafür sorgt Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH mit seiner Personalpolitik. Bei der Personalauswahl wird darauf geachtet, dass die Mitarbeiter:

  • fundierte Kenntnisse über die Thematik mitbringen,
  • hoch qualifiziert sind und möglichst selbst Migrationshintergrund bzw. Migrationserfahrungen haben,
  • bereit sind, sich kontinuierlich interkulturell weiterbilden zu lassen. 

Kontinuierliche Weiterbildung und Coaching innerhalb der Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH stellen ein Verständnis des Begriffs „Kultur“ sicher, das weder ethnisiert noch nationalisiert noch religiös ist; sondern „Kultur“ als Gesamtsumme des Sozialisationsprozesses begreift und damit auch Kindern/jungen Menschen ohne Migrationshintergrund bzw. ohne Migrationserfahrungen produktiver beizustehen vermag.

Mit der o.g. transkulturellen Grundhaltung und interkulturellen Kompetenz begleiten die sozialpädagogischen Fachkräfte von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH das Kind/den jungen Menschen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und schwierigen Situationen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Kinder/jungen Menschen bei der Entwicklung von Handlungsstrategien zu unterstützen und  dazu anzuleiten, deren Erprobung zu begleiten sowie die Ergebnisse gemeinsam zu reflektieren.

Bei den Kindern/jungen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit Migrationserfahrungen achtet die Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH u.a. sehr auf die emotionale Bildung und Handlungstauglichkeit des Erfahrungsumfelds des Hilfesuchenden.  Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind beispielsweise i.d.R. im frühen Alter zugewandert bzw. sind in Deutschland geboren worden. Sie haben eine andere Beziehung zur  Lebenssituation des Herkunftslands und den Kulturräumen der Eltern und empfinden diese z.T. als befremdlich. Hier entsteht eine immense Diskrepanz, sodass sie die Erfahrungen aus dem Elternhaus bzw. die erlebte und erfahrene emotionale Bildung aus der Familie nicht ohne Weiteres in ihrem sozialen Umfeld nutzen können. Damit entsteht ein Bruch zwischen der Verwendbarkeit der eigenen Erfahrungen  und  den emotionalen Empfindungen. Diese „Symptome“ werden ernst genommen und finden im  Begleitungsprozess Berücksichtigung, sodass eine „Wiederherstellung“ des Vertrauens  vorangetrieben werden kann.

Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH arbeitet hier mit dem Ansatz „ANDERS“ von Frau Prof. Dr. Encarnación Gutiérrez Rodríguez. 

Dabei geht es darum: 

Arbeitsauftrag orientiert,

Nichtwissen berücksichtigend,

Dominanzsensibel,

Ermächtigung fördernd,

Respektvoll und

Selbstreflexiv

zu arbeiten.

Demzufolge wird der Klient begleitet, neue Formen der (kulturellen) Transformation zu erproben.

Ein zweiter wichtiger Bestandteil der Einzelarbeit mit dem Kind/jungen Menschen sind gemeinsame Unternehmungen, durch die die Ebene des Gesprächs mit der des Handelns und Erlebens verbunden wird. 

Die sozialpädagogische Fachkraft und das Kind/der junge Mensch haben so die Möglichkeit, sich vielseitig kennenzulernen, Vertrauen zu entwickeln und die Beziehung zu stärken. Das kann z.B. durch gemeinsame sportliche oder kreative Aktivitäten geschehen. Dabei kann das Kind/der junge Mensch auch vor neue, zumutbare Herausforderungen gestellt werden.

Bei den Kindern/jungen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit Migrationserfahrungen werden diese Aktivitäten gleichzeitig als Möglichkeiten kultureller Bildung gesehen, sodass der Klient sich schrittweise  von den Zwängen und Erwartungen der Familie und der Gesellschaft emanzipieren und seine eigene individuelle Lebensvision entwickeln kann, was wiederum Motivation und Hoffnung schafft.

Gruppenpädagogische und freizeitpädagogische Arbeit

Gruppen- und freizeitpädagogische Arbeit erweitern die Zweierbeziehung um soziale Kontakte und Beziehungen zu anderen Kindern und jungen Menschen. Sie gibt Gelegenheiten, neue Erlebnis- und Erfahrungsräume außerhalb der Familie zu erforschen und soziale Kompetenzen zu erweitern.

Sie soll dem Kind/jungen Menschen insbesondere ermöglichen:

  • Gemeinschaftliches Handeln zu erleben
  • Verborgene Stärken und Fähigkeiten zu entdecken
  • Alternative Kommunikations- und Konfliktstrategien zu erproben
  • Soziale Verantwortung zu erleben bzw. zu lernen

Dies kann einerseits realisiert werden, indem die Kinder und jungen Menschen bei der Integration in bestehende Angebote begleitet werden.

Andererseits besteht die Möglichkeit, mehrere Kinder und junge Menschen, für die Erziehungsbeistände eingesetzt wurden, in gruppenpädagogischen Angeboten zusammenzuführen. Dies kann z.B. in Form von regelmäßiger Gruppenarbeit, Tagesaktivitäten, Wochenendfahrten, Seminaren oder Projekt- und Ferienfahrten geschehen.

Diese sollen  für eine Verbesserung der sozialen Kompetenz  und einen besseren Kontakt (Zugang) der Kinder und Jugendlichen zu  Gleichaltrigen aus anderen subkulturellen Räumen  sorgen und dazu führen, dass die Zielgruppe nach einer gewissen Zeit selbstständig diese o.ä. Beziehungen weiter pflegt. 

Bei den jungen Menschen mit Migrationshintergrund (hier Gruppe A genannt) bzw. mit Migrationserfahrungen (hier Gruppe B genannt) ist jedoch die effektive Umsetzung dieses Ziels eine große Herausforderung: 

Die Gruppe „A“, die - wie vorher erläutert - seit Jahren „zwischen den Stühlen“ zwangspositioniert wurde, entfernt sich von den gesellschaftlichen Aktivitäten, sobald diese nicht über eine dritte Instanz (z.B. Schule) organisiert werden, und beschränkt ihre Teilnahme auf Aktivitäten innerhalb der ethnischen Community (Landsleute, der Eltern usw.).

Der Gruppe „B“ fehlt auch i. d. R. eine nutzbare Bezugsmöglichkeit, ihre mitgebrachte Erfahrungswelt im wahrsten Sinne des Wortes umzusetzen, um ihre Gegenwart, geschweige denn ihre Zukunft, in der Aufnahmegesellschaft aktiv zu gestalten. Diese Diskrepanz und der hierdurch entstehende Druck führen dazu, dass sich für viele junge Erwachsene mit Migrationserfahrung  die Vergangenheit hauptsächlich auf die Erinnerungen an die Heimat beschränkt, die in eine imaginäre Aureole gehüllt sind. Die aktuelle Situation wird dann nicht als Gegenwart eingestuft, sondern als eine Übergangsphase zu jener Zukunft betrachtet, auf die man zwar hofft, von der man aber keine Vorstellung hat. So gesehen wird das Hier und Jetzt ausschließlich mit der Hoffnung auf das Morgen und das Wiederkäuen der Erinnerungen an die Heimat gefüllt. Das mag zwar vorübergehend helfen, um psychisch zu überleben, auf Dauer jedoch führt es zu gesellschaftlicher  Isolation und zur Entfremdung der Betroffenen von der Realität der Gegenwart und damit zur Verhinderung, auf die Zukunft hinarbeiten zu können. 

Bei den beiden Zielgruppen setzt Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH auf die Förderung und Entwicklung neuer individueller Partizipationsfähigkeit auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Konkret wird durch die Anwendung des Ansatzes „ANDERS“ dem Klienten zu einer Art sozialer Rehabilitation verholfen. 

Familienberatung

Im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft darf die Familie des/der Betreuten nicht außen vor bleiben, weil das Kind oder der junge Mensch Teil eines komplexen Familiensystems ist, zusammengesetzt aus verschiedenen Subsystemen (Eltern-, Paar-, Geschwistersubsysteme usw.). Der Klient nimmt dort - freiwillig und/oder gezwungen - Rollen ein, aus denen wiederum bestimmte Verhaltensmuster entstehen, die zur Isolation führen können. Die Einbeziehung des Familiensystems in die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkraft erleichtert es, die gewünschte Veränderung im Verhalten und Erleben des Kindes/ jungen Menschen zu erzielen und zu manifestieren.

Für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH gilt es von Beginn der Maßnahme an, die Grundzüge der Familienstruktur zu erfassen und transkulturell zu berücksichtigen, auch inwieweit sich die Familie von der Außenwelt abgrenzt bzw. sich ihr öffnet. Besondere Aufmerksamkeit gebührt hier den vorhandenen Ressourcen im sozialen Umfeld des Kindes/jungen Menschen, die für das Erreichen der angestrebten Ziele genutzt werden können.

Besonders unter Berücksichtigung der ursprünglichen Gesellschaftsform der Klienten (z.B. kollektive oder individuelle Gesellschaftsformen) bietet die Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH im Rahmen ihrer Erziehungsbeistandschaft nach Bedarf zwei unterschiedliche Settings von Familienberatungen:

  • Zum einen wird die sozialpädagogische Fachkraft, wo immer es für die Zielerreichung angebracht scheint, die anderen Familienmitglieder in Gespräche und Planungen einbeziehen und in regelmäßigen Abständen zusammen mit dem Kind/jungen Menschen über den Stand der gemeinsamen Arbeit berichten. Die sozialpädagogische Fachkraft unterstützt dabei das Kind/ den jungen Menschen, seine Interessen innerhalb des Familiensystems zu vertreten, und hilft der Familie z.B. bei der Erarbeitung von Regeln für das Zusammenleben.
  • Zum anderen bietet Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft auch Familienberatungsgespräche durch eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft an. Dies kann, je nach Einzelfall und Ausgangslage, für die Erziehungsbeistandschaft hilfreich und in besonderen konflikthaften Situationen innerhalb des Familiensystems sogar zwingend erforderlich sein. Die zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft füllt eine neutrale, allparteiliche Rolle aus und übernimmt die Vermittlung zwischen den einzelnen Familienmitgliedern. Dieses Setting ermöglicht dem   Erziehungsbeistand, an der Seite des Kindes/jungen Menschen zu bleiben und ihn/sie bei der Vertretung seiner Interessen und Belange zu unterstützen.

Dauer und Intensität dieses Vermittlungsprozesses werden im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.

In beiden Settings geht es darum, positive Elemente des familiären Systems zu verstärken und Ansätze von Nachdenklichkeit und Veränderungsbereitschaft aufzugreifen, zu unterstützen und zu begleiten. Die Entwicklung der Maßnahme soll gemeinsam evaluiert werden und es sollen neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für die Familie als Gesamtsystem entstehen. Auf diese Weise können die Beratungsgespräche zu einer Stärkung der Beziehungsfunktion und Bindungsqualität der Familie und zu einer Erweiterung der psychosozialen Kompetenzen beitragen.

Um Transparenz und Vertraulichkeit zu gewährleisten, spricht der Erziehungsbeistand nur nach vorheriger Absprache oder im Beisein des KIndes/Jugendlichen mit Dritten über dessen Belange. Ausnahmen bilden Situationen von akuter Kindeswohlgefährdung. 

Bei den Kindern/jungen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit Migrationserfahrungen setzt die Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH auf die Berücksichtigung der kulturellen Kodierungen und der unterschiedlichen – z.T. diagonalen – Verständnisse von vielen Begriffen, wie z.B. „Respekt“, „Diskriminierung“ oder „Integration“ innerhalb verschiedener Kulturräume. Durch die Anwendung mediativer Techniken und Methoden der gewaltfreien Kommunikation (Marshall B.Rosenberg) soll ein direkter und achtsamer Dialogs- und Begegnungsraum innerhalb der Familie, aber auch mit der Umwelt geschaffen werden.

4.2  Weitere Methoden

Der systemisch-lösungsorientierte Arbeitsansatz sowie die Methodik der klientenzentrierten Gesprächsführung  (aktives Zuhören, Empathie usw.) nach Rogers sind handlungsleitend in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

Zentrales Anliegen dieses Arbeitsansatzes ist es, die eigenen Kräfte und Ressourcen der Kinder/jungen Menschen zu suchen und zu mobilisieren sowie gezielt die Übernahme von Eigenverantwortung zu fördern und zu fordern. 

Daneben kommen weitere sozialpädagogische Ansätze zum Tragen:

  • Lernen am Modell und an Rollenvorbildern
  • Krisenmanagement  und Konfliktmanagement
  • Alltagsmanagement, Hilfe bei der Entwicklung einer Tagesstruktur
  • Arbeit mit kreativen Medien (Entspannungstechniken, Fantasiereisen, Malerei...)
  • Ansätze der Erlebnispädagogik und Freizeitpädagogik

Ein besonderer Schwerpunkt der Erziehungsbeistandschaft kann die Biografiearbeit (Genogrammarbeit, Prozessdiagnostik, Familienaufstellung) sein, die Kinder und junge Menschen darin unterstützt, ihre Familiengeschichte genauer zu beleuchten und ihren eigenen Platz in der Familienkonstellation zu finden.

Den Kern der Familienberatung im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft bilden die Methoden und Techniken der systemisch-lösungsorientierten Arbeit mit Familien. Sie werden, wo es angezeigt erscheint, mit Ansätzen aus der Mediation ergänzt. Hierbei können alle Methoden und Techniken, die diese Ansätze zu bieten haben, zum Einsatz kommen.

Ziel ist es, aus einem umfangreichen und breit gestreuten Spektrum  fachlich abgesicherter Methoden und Techniken ein  für die spezielle Situation des Einzelfalls individuell zugeschnittenes Handlungskonzept zu entwickeln, welches dem Bedarf der Kinder/jungen Menschen entspricht und die darin bedeutsamen Personen mit einschließt.

5.  Qualifikation der Fachkräfte
Alle eingesetzten pädagogischen Fachkräfte der Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH verfügen über eine Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/in oder Sozialarbeiter/in oder Pädagogen/in oder über eine vergleichbare Qualifikation.

Außerdem verfügen sie über entwicklungspsychologisches Fachwissen und beraterische und mediative Kompetenzen. Sie besitzen fundierte interkulturelle Kompetenzen bzw. die Bereitschaft, sich in diesem Bereich schulen zu lassen.

Für die längerfristige Begleitungs- und Betreuungsarbeit können, angelehnt an die Erfordernisse des Einzelfalls, auch pädagogische Fachkräfte zum Einsatz kommen, die über eine Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in verfügen und zudem mehrjährige Berufserfahrung im ambulanten Betreuungsbereich haben. Darüber hinaus besitzen alle pädagogischen Fachkräfte umfangreiche Kenntnisse der regionalen sozialen Einrichtungen und Unterstützungsangebote.

Zusätzlich haben die meisten Mitarbeiter Migrationserfahrungen. 

6.  Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 

Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH verpflichtet sich, die Qualität ihres Angebotes sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die verschiedenen Aspekte zur Qualitätssicherung bezüglich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden berücksichtigt.

6.1  Strukturqualität 

Dabei werden folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgenommen:

  • Die sozialpädagogischen Fachkräfte erhalten regelmäßig, mindestens alle 3 Monate Supervision und interkulturelles Coaching durch qualifizierte externe Trainer. 
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in Einzelfällen, wenn ein fachlicher Bedarf besteht, eine Einzelsupervision durchzuführen.
  • Es werden regelmäßig, 1-2 mal jährlich, interne Fortbildungen durchgeführt und den Fachkräften ermöglicht, an externen Fortbildungen teilzunehmen.

Die Mitarbeiter der EB von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH nehmen einmal in der Woche an der Sitzung des Fachteams teil. So wird der regelmäßige Austausch der Fachkräfte untereinander sichergestellt.

Die Fachberatung erfolgt durch die Leitung der EB/Sozialpädagogischen Familienhilfe. Sie findet alle 2 Wochen als Gruppenberatung, bei Bedarf auch als Einzelberatung statt. Ziel der Fachberatung ist die regelmäßige fachliche Begleitung der Fachkräfte und die Unterstützung in ihrer Arbeit mit den Familien. Dabei sollen die Arbeit, die Ziele und Handlungsschritte reflektiert und überprüft werden. 

Die Fachkräfte von Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH  nehmen bei Bedarf an den einzelfallbezogenen Hilfeplanungsgesprächen und Fallkonferenzen teil. Zusätzlich verpflichtet sich der Träger zur engen regelmäßigen, fallbezogenen Kooperation seiner Fachkräfte mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes.

Die Durchführung des Fachaustausches mit zuständigen Sachgebietsleitungen des  Jugendamtes obliegt der Leitung oder seiner Stellvertretung.

Darüber hinaus bemüht sich der Träger um eine möglichst enge Kooperation mit weiteren am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen (Schule, KiTa, Beratungsdienste etc.).

6.2  Prozessqualität 

Der Träger stellt den sozialpädagogischen Fachkräften umfangreiche Materialien zur Dokumentation und Selbstevaluation (z.B. Anfragebogen, Familienbogen, Themenliste, Handlungsplan, Zielbeschreibung, Selbstevaluationsbogen etc.) zur Verfügung und schult sie entsprechend in Handhabung und Dokumentation. Hierdurch wird der Hilfeverlauf, die einzelnen Schritte und Prozessverläufe, nachvollziehbar und überprüfbar dargestellt. Das Dokumentationssystem hilft den pädagogischen Fachkräften, ihre Arbeit ziel- und lösungsorientiert durchzuführen.

6.3  Ergebnisqualität 

Die Ergebnisqualität der EB wird im Wesentlichen durch drei Maßnahmen sichergestellt. 

  • Zum einen findet am Ende jeder Hilfemaßnahme ein intensives Abschlussgespräch aller an der Hilfe beteiligten Personen statt. Dieses Gespräch dient der Auswertung und der Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme.
  • Zum anderen erstellt der Träger einen Zwischenbericht nach spätestens 3 Monaten und einen Abschlussbericht, in dem Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis der Maßnahme detailliert beschrieben werden. Dieser soll mit der Familie besprochen werden. 
  • Zusätzlich dazu erfolgt eine Evaluation der Arbeit in Form eines Befragungsbogens, den die Familie ausfüllen soll. 

6.4  Konzeptqualität 

Um die Qualität des Ansatzes und des Leistungsangebotes sicherzustellen, verpflichtet sich der Träger, die Konzeption der Maßnahme kontinuierlich zu prüfen und gemäß den fachlichen Standards fortzuschreiben.

7.  Kosten

Alle Leistungen werden über Fachleistungsstunden abgerechnet. Entsprechende Entgeltvereinbarungen liegen vor.










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