Leistungsbeschreibung
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ( ISE )
gemäß § 35 SGB VIII
- Art der Leistung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( ISE ) richtet sich an Jugendliche und im Einzelfall an junge Volljährige, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen Rechnung tragen.
Sie findet in eigenem Wohnraum oder an sonstigen Aufenthaltsorten, ggf. mobil aufsuchend, niedrigschwellig (z.B. Bahnhof, Straße, Nachbarschaft) statt.
Sie erfolgt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung der Lebensbezüge zur Familie. Sie kann auch der Förderung der Verselbstständigung des jungen Menschen dienen. Die Hilfe trägt den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen Rechnung. Daran orientieren sich auch die Dauer und die Ausgestaltung der Hilfe
Sie findet in der Regel je nach Problem- und Bedürfnislage als
- Einzelarbeit
- im eigenen Wohnraum bzw. Aufenthaltsort des jungen Menschens und/oder im sozialen Umfeld
- ggf. mobil aufsuchend
statt. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kann auch als Erziehungsmaßregel nach § 12 JGG eingesetzt werden.
Abgrenzung zu anderen Leistungsangeboten:
Bei der ISE Maßnahme handelt es sich nicht
• um eine Sozialpädagogischen Familienhilfe
• um eine Erziehungsbeistandschaft
• um eine Mobile Betreuung
• eine Betreuung und Versorgung eines Kindes/Jugendlichen in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
• eine Familienkrisenintervention (§ 27 SGB VIII)
Ausschlusskriterien:
Die Intensive Einzelbetreuung ist kein Leistungsangebot für geistig behinderte Kinder und Jugendliche.
Wir halten uns offen, chronisch psychiatrisch erkrankte Jugendliche und Konsumenten von harten Drogen erst nach einer eingehenden Einschätzung der Problemlagen zu betreuen.
Der Arbeitsansatz der „ Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe “ ist konsequent ressourcen- und lösungsorientiert und basiert auf der Nutzung und dem Aufbau des Selbsthilfepotenziales unter Einbeziehung des vorhandenen sozialen Netzwerkes. Durch den Einsatz spezieller Methoden und Techniken aus der Lösungs- und Ressourcenorientierung werden Handlungsmöglichkeiten der betreuten Jugendlichen erweitert und neue Bewältigungsstrategien erlernt.
Hervorzuheben sind unsere besonderen fachlichen Kompetenzen und Ressourcen auf besondere Problemlagen innerhalb des Familiensystems oder des/der Klienten/Klientin im Hinblick auf
- psychischen Belastungen, Problemlagen und Erkrankungen
- spezifische Besonderheiten resultierend aus einem Migrationshindergrund
- Suchtproblemen (legale und illegale Drogen) und Suchterkrankungen
- Multiproblemen
bei den Personensorgeberechtigten, den relevanten Personen im unmittelbaren Umfeld sowie bei den zu betreuenden Jugendlichen. Unsere MitarbeiterInnen sind für den Einsatz mit jungen Menschen und Familien mit diesen besonderen Problemlagen fachlich qualifiziert und können auf umfassenden fachlichen und personalen Ressourcen des Trägers und dessen Wissensbestände zurückgreifen.
2. Rechtsgrundlage
§ 35 SGB VIII, § 35a, § 41 SGB VIII
3. Allgemeine Zielsetzung
Grundsätzliches Ziel der Hilfe ist die Befähigung der jungen Menschen zu einer angemessenen Lebensbewältigung im sozialen Umfeld. Diesen Jugendlichen wird durch eine kontinuierliche Bezugsperson im Einzelkontakt die Möglichkeit geboten, starke und verlässliche Beziehungen aufzubauen sowie ihre Entwicklungsdefizite aufzuarbeiten. Die Arbeit im Rahmen der ISE nimmt Einfluss auf das Selbstwertgefühl, das Wohlbefinden, die Weiterbildung und die Übernahme von Rollenfunktionen.
• Förderung der Persönlichkeitsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte und der Ressourcen des jungen Menschen.
• Aufbau bzw. Stärkung sozialer Kompetenzen
• Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl entwickeln
• Erweiterung der Frustrations- und Spannungstoleranz
• Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten, Zugang zu sozialen Netzen zu finden und zu stabilisieren sowie sich auf sie zu stützen
• Entwicklung von adäquaten Alltagsstrukturen und Freizeitverhalten
• Entwickeln von eigenverantwortlichem Handeln
• an den individuellen Fähigkeiten orientierte Anforderungen zu stellen
• Auseinandersetzung mit Suchtgefährdung, Gewalt und Kriminalität
• Aufbau bzw. Stärkung sozialer Kompetenzen
• einen Transfer zu leisten, um das Leben in der Gemeinschaft bewältigen und gestalten zu können
• Erlernen einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
• Erfolgserlebnisse im schulischen Bereich, Integration in Schul- und Ausbildungsgänge
• Erlangung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
• (Wieder-)Aufbau und Normalisierung der Beziehung zum Elternhaus
• ggf. Rückführung ins Elternhaus
• Verselbstständigung
Ziele in Bezug auf die Sorgeberechtigten können sein:
• Förderung der Erziehungskompetenz der Familie
• Aktivierung der familiären Ressourcen
• Entwicklung von Konfliktlösungsmöglichkeiten
• Entwicklung förderlicher Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten
• Einbindung der Eltern in Entwicklungsprozesse
• Bearbeitung der Konfliktebenen in der Beziehung zu den Eltern
• (Wieder-) Aufbau und Normalisierung der Beziehung zum Elternhaus
Konkrete individuelle Ziele können in der Regel erst während und nach der Eingangs- bzw. Kontaktphase mit den jungen Menschen erarbeitet werden.
4. Zielgruppe
Junge Menschen ab 15 Jahren, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation - unter Zugrundelegung ihrer Biographie - besonderen Schwierigkeiten und erheblichen Belastungen unterliegen, die durch andere Angebote der Jugendhilfe nicht erreicht werden können bzw. sich nicht erreichen lassen und aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation besonders gefährdet sind.
Charakteristisch für diese Lebenslagen sind:
• Häufige Beziehungsabbrüche mit Folgewirkungen (Beziehungsstörung und -verweigerung)
• Gewalterfahrungen
• Kontakte zum Drogen-, Prostituierten-, und Trebe-/ Nichtsesshaftenmilieu
• Obdachlosigkeit und Delinquenz
• Sexueller Missbrauch
• Scheitern in unterschiedlichen Leistungssegmenten der Erziehungshilfe
Das Verhalten dieser Jungen Menschen ist stark geprägt u.a.
• von Misstrauen,
• Verletzungen, psychosoziale und gesundheitliche Verelendungen,
• Beziehungsverweigerung, Angst
• mangelndes Selbstvertrauen
• Selbst- und Fremdgefährdung
Trägerindividuelle Schwerpunktsetzungen
Fachliche Kompetenzen und Ressourcen sehen wir bei uns im Hinblick auf besondere Problemlagen innerhalb des Familiensystems (Personensorgeberechtigte, umittelbares Umfeld, betreute Jugendliche) im Hinblick auf
- psychischen Belastungen, Problemlagen und Erkrankungen
- spezifische Besonderheiten resultierend aus einen Migrationshintergrund
- Suchtproblemen (legale und illegale Drogen) und Suchterkrankungen
- Multiproblemen
bei den Personensorgeberechtigten, den relevanten Personen im unmittelbaren Umfeld sowie bei den zu betreuenden Jugendlichen. Unsere MitarbeiterInnen sind für den Einsatz mit jungen Menschen und Familien mit diesen besonderen Problemlagen fachlich qualifiziert und können auf die fachlichen und personalen Ressourcen des Trägers und dessen umfassende Wissensbestände zurückgreifen.
5. Inhalte der Leistung
Das Leistungsangebot ist ein Teil unseres umfangreichen Leistungsspektrums. Wir stellen die fachliche Leitung und Koordination sicher. Dazu gehört auch die Qualitätssicherung.
Unterkunft und Raumkonzept
Die jungen Menschen leben in der Regel in eigenem Wohnraum.
Beratungs- und Gruppenangebote werden, soweit erforderlich, in Räumen des Trägers durchgeführt.
Verpflegung
Verpflegung ist nicht Gegenstand des Leistungsangebotes.
Erziehung/Sozial- pädagogische Betreuung
Die Betreuung der jungen Menschen erfolgt durch regelmäßiges aktives Aufsuchen in der eigenen Wohnung oder an anderen Plätzen. Sie ist gekennzeichnet von (therapeutischen) Beratungsgesprächen, gemeinsamen Unternehmungen und ggf. erlebnispädagogischen Elementen.
Durch die intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung soll erreicht werden:
• Aufhebung der Isolation und Ausgrenzung,
• Klärung und Entwicklung der persönlichen, schulischen und beruflichen Perspektiven und Vereinbarung von Umsetzungsschritten,
• Entwicklung sozialer Kompetenzen und tragfähiger Beziehungen,
• Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten den Zugang zu den sozialstabilisierenden Netzen zu finden und stabil zu halten sowie sich auf sie zu stützen,
• Einüben von alltagspraktischen Fähigkeiten (wie z. B. Anmietung und Einrichtung einer Wohnung, Haushaltsführung, Umgang mit Geld),
• Strukturierung des Alltags,
• Hilfe bei der Haushaltsführung und der Einteilung und sinnvollen Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit dem Ziel der eigenverantwortlichen Verwaltung,
• Hilfe bei der Herstellung von Kontakten zu Behörden, mit dem Ziel, Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und zu regeln sowie
• Hilfe bei der sinnvollen Gestaltung der Freizeit ggf. unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Elemente.
Erreichbarkeit
In besonderen Einzelfällen unter Berücksichtigung des besonderen Personenkreises mit nicht auszuschließender krisenhaften Entwicklungen und konkreter Gefährdungssituationen (Eigen- und Fremdgefährdung) stellt der Träger eine Erreichbarkeit außerhalb der im Hilfeplan zwischen Jugendamt, Einrichtung und jungen Menschen festgelegten Betreuungszeiten durch eine Erreichbarkeit (in der Regel - als Orientierungskorridor - im Zeitraum von abends 20.00 Uhr bis morgens 1.00 Uhr) sicher. Im Rahmen dieses Hintergrunddienstes ist die ständige Erreichbarkeit über Telefon/Handy des diensthabenden Mitarbeiters und, soweit erforderlich, der unmittelbare Einsatz vor Ort sicherzustellen.
• Die Notwendigkeit für den Einsatz der Erreichbarkeit im Einzelfall und der konkrete Zeitrahmen sind im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII durch das Jugendamt festzulegen und mit der Einrichtung verbindlich zu vereinbaren.
Ein wichtiges und zentrales Element unserer ISE ist die Gruppenarbeit. Hier werden Jugendliche zusammengeführt, um in eine Kommunikation und Interaktion geführt zu werden. Die Gruppe ist Erprobungs- und Erfahrungsraum; sie kann helfen, Einsamkeit und Isolation zu überwinden. Gruppenarbeit soll auch erfolgreich Verhaltensänderungen des jungen Menschen auf Dauer stabilisieren helfen. Diese soll dann auf andere wichtige Lebensbereiche übertragen werden können.
6. Personelle Ausstattung
Die Betreuung erfolgt durch ausgewiesenes Fachpersonal (Sozialpädagogische Fachkräfte) mit mehrjähriger Berufserfahrung. Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über eine systemisch lösungsorientierte Beratungskompetenzen bzw. haben eine entsprechende Ausbildung (systemische Beratung/Familienberatung) abgeschlossen.
Wegen der sich ergebenden hohen Anforderungen in der Betreuung ist begleitend Fachberatung für die MitarbeiterInnen erforderlich. Diese erfolgt mit dem Ansatz „kollegialer Beratung“ und der Fachaufsicht im Rahmen unseres fachlichen Controllings. Die in diesem Arbeitsfeld notwendige Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ist bei den eingesetzten Mitarbeitenden gegeben.
Die Koordination, Fachberatung und die fachliche Kontrolle erfolgt durch unsere Pädagogischen Leitung.
Der Leitungsanteil beträgt 1,0 zu 10,0 Mitarbeitende in Vollzeit.
Die Kosten für Verwaltung und Geschäftsführung werden pauschal in die Entgeltberechnung eingestellt.
7. Umfang der Leistung
Methodische Arbeit/Interventionen:
Konkrete Inhalte und Ziele entwickeln sich häufig erst im Laufe des Betreuungsprozesses. Je nach Lebenslage des jungen Menschen müssen Betreuungsziele und -voraussetzungen sehr niederschwellig angesetzt werden, damit der/die Betreuer/in aus der Situation heraus individuelle Handlungskonzepte mit dem Jugendlichen erarbeiten kann.
Die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung verläuft prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:
• Eingangs- bzw. Kontaktphase (diagnostische Abklärung/Herstellung des Arbeitsbündnisses mit dem Klienten/Aufbau einer Vertrauensbasis/Vereinbarung von Zielen/Entwicklung eines Handlungsplanes)
• Betreuungsphase (Umsetzung des Handlungsplanes)
• Ablösephase (Auswertung der Zielerreichung; Verselbstständigungsphase; Stabilisierung des Erreichten)
Der junge Mensch soll ein Mindestmaß an Lebensperspektiven erreichen, das ihn in die Lage versetzt, sich zu versorgen, eine Unterkunft anzunehmen oder auf geeignete Hilfsangebote einzugehen. Langfristige Ziele sind das Erlernen von Bindungs-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit bei zunehmender Akzeptanz sozialer Existenzbedingungen wie Wohnen, Arbeiten, Schule, Ausbildung etc.
Die Länge der einzelnen Phasen und der Umfang der Leistung (direkte und indirekte Zeiten) bemisst sich nach der Anzahl der Stunden, die für den jeweiligen Einzelfall im Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII bzw. in der Fortschreibung des Hilfeplans festgelegt worden sind. Diese liegen in der Regel im Korridor von 10 bis 15 WoStd.
Soweit im Einzelfall geboten, kann die Maßnahme aus pädagogischen Gründen für einen festzulegenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Regelmäßige Methoden:
• Eingangsdiagnostik (Genogramm, Soziogramm, Zeitleiste)
• Bearbeitung akuter Konflikte
• Ressourcenanalyse
• Aktivierung der eigenen Stärken
• Konsequenzen verdeutlichen
• Positive Verstärker
• Zielgerichtete Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
Pädagogische Leitung / Fachliche Kontrolle
• Grenzen setzen (persönliche Grenzen/Rollengrenzen)
• Zielplanverfahren, Zielkontrolle
• Umsetzen der Erkenntnisse in entwicklungsförderndes Verhalten
• Erkennen der altersgemäßen Bedürfnisse und Fähigkeiten
• Stärkung der Wahrnehmungsfähigkeit
• Konkrete Entwicklung von Perspektiven und Lebensplanung
• Vernetzung in unterstützende Strukturen
• Einsatz vielfältiger Methoden und Techniken aus den Bereichen Lösungs- und Ressourcenorientierung, systemische Beratung, Verhaltenstherapie u. a. .
Bei Bedarf :
• Familienkonferenz
• Verbesserung der Beziehung untereinander in der Herkunftsfamilie
• Ärger-Wut-Management
• Kommunikationstraining
• Sozialatlas
Gegebenenfalls alterspraktische Unterstützung:
• Unterstützung zur Sicherung/Klärung materieller und finanzieller Ansprüche
• Unterstützung bei der Organisation der Haushaltsführung
• Initiierung und Begleitung zu notwendigen Arztbesuchen
• Vermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen
Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Eine tägliche Erreichbarkeit, ggf. mit Rufbereitschaft (siehe oben) der betreuenden Mitarbeitenden sowie die Gewährleistung von Vertretung wird sichergestellt.
Die zentrale Aufgabe der Pädagogischen Leitung ist es, ein qualitatives fachliches Controlling zu realisieren. Sie berät, qualifiziert, initiiert alle pädagogischen Prozesse, die im von den Fachkräften durchgeführt werden. Dies geschieht auf der Ebene der Fachaufsicht, in der Überzeugung, dass pädagogisches Handeln nicht angeordnet werden kann, sondern
sich im Rahmen des Hilfeprozesses auf einer Beziehungsebene sachgerecht entwickelt.
Fachberatung und Planung der pädagogischen Prozesse
Das fachliche Controlling und das damit verbundene Berichtswesen sehen wir als ein zentrales Instrument zur Unterstützung unseres Qualitätsentwicklungsprozesses. Es umfasst Entwicklungen im Vorfeld, Zielfindungs- und Zielerreichungsprozesse, Abweichungen von den Soll-Vorstellungen und beinhaltet gleichzeitig Instrumente und Verfahrensweisen, wie steuernd eingegriffen wird.
14-tägig findet in Rahmen eines Kleinteams eine Fachberatung mit den Mitarbeitenden des jeweiligen Angebotes statt. Diese Beratungsgruppen werden durch die zuständige, übergreifend arbeitende Pädagogische Leitung durchgeführt. Bei Bedarf können zusätzliche Fachkräfte hinzugezogen werden.
Jeder betreute junge Mensch wird einmal monatlich von seinem/seiner Bezugspädagogin/en als Fall vorgestellt und beraten. In diesem Beratungskontext werden die im Hilfeplan aufgestellten Ziele in kleine Schritte aufgeteilt und mit einer pädagogischen Handlungsplanung versehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Jugendliche aus aktuellem Anlass (z. B. Krisensituationen) erneut und kurzfristig zu beraten.
Der/die Bezugsbetreuer/in bereitet die Fallvorstellung vor, wobei er/sie im Vorfeld der Fachberatung den BeraterInnen und dem Beratungsteam die dafür notwendigen Informationen über die aktuelle Fragestellung und Begleitumstände auf einem Formblatt zur Verfügung stellt. Die Ergebnisse der Fachberatung, die neben den Vorgaben der Hilfeplanung, die Leitlinie des pädagogischen Prozesses bilden, werden schriftlich dokumentiert.
Die Umsetzung des pädagogischen Prozesses wird von der Pädagogischen Leitung überprüft. Die Fachberatung dient der Qualitätssicherung unserer Arbeit mit den jungen Menschen.
8. Pädagogische Sachmittel
Betreuungshandgeld bis zu 25,00 € pro Monat pro junger Mensch (zum Besuch von Veranstaltungen, zur Teilnahme am Schwimmen, zum Kinobesuch u. a.) sowie Mittel für Fachliteratur sind Bestandteil des Leistungsentgelts.
9. Betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattung
Zum Leistungsangebot gehören die räumlichen und technischen Voraussetzungen, um einen professionellen Dienst betreiben zu können (ggf. Notwohnung).
Aktivitäten im Rahmen der ISE können auch (zeitlich begrenzt) im Rahmen von Gruppenarbeit erfolgen. Diese wird in der Anlaufstelle des MitarbeiterInnenteams der Ambulanten Betreuung und des Betreuten Wohnen mit Büroräumen, Besprechungsräumlichkeiten, Küche, Sanitärbereich und Freizeiträumen durchgeführt.
Die Räume sind entsprechend der jeweiligen Nutzung mit Inventar und Verbrauchsmaterial ausgestattet
10. Qualitätsentwicklung
Einen besonderen Stellenwert besitzen bei uns Beteiligungsprozesse (betreute junge Menschen und Familien). Partizipation erfolgt bei uns auf der Basis von:
Mitsprache, wie Anhörung, Dialog, Möglichkeit zur Äußerung von Meinungen, Interessen, Anliegen und Wünschen.
Mitwirkung, wie gleichberechtigte Teilhabe am Beratungsprozess über entsprechende Angelegenheiten oder zu treffende Entscheidungen, Mitgestaltung der Ergebnisse.
Mitbestimmung, wie gleichberechtigte, verankerte Teilhabe am Entscheidungsprozess, Mitgestaltung samt Mitverantwortung.
Der Gesamtprozess der Qualitätsentwicklung erfolgt auf der Basis unseres trägerbezogenen QM-Systems. Qualitätssicherung- und -entwicklung werden in einem Qualitätsentwicklungsbericht dokumentiert. Der Bericht wird nachfolgende Inhalte berücksichtigen.
Strukturqualität:
• Fortschreibung des Leitbildes und der Konzeption
• Qualifikation des Personals
• Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Supervision
• Methoden/Fachliche Vernetzung
Prozessqualität:
Prozessqualität beschreibt die Sicherstellung grundlegender Elemente des Hilfeprozesses inklusive der Darlegung der dazu genutzten Instrumente, Verfahren und Methoden; z. B. für:
• Auftragsanfrage und Aufnahmeverfahren
• Umsetzung des Hilfeplans
• Entwicklung eines Handlungsplans
• Schulintegration am alten ggf. neuen Ort
• Integration in die Lebenswelt und Gemeinwesen (Stadtteil)
Gender-Mainstreaming
• Zusammenarbeit mit Eltern
• Ggf. Rückführung
• Verselbstständigung
Altersentsprechende KlientInnenbewertung (Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der jungen Menschen bezogen auf den Prozess)
Ergebnisqualität:
Die Darstellung der Ergebnisqualität enthält eine Bewertung zum Grad der Zielerreichung in Bezug auf die Schwierigkeiten und Probleme, die am Beginn einer Hilfe standen, insbesondere im Hinblick auf die Aufarbeitung persönlicher Defizite der jungen Menschen und deren soziale, schulische und berufliche Leistungen, z.B. in den Feldern
• Stand der sozialen Integration
• Verselbstständigung
• Einbindung in das Herkunftssystem (Familie)
Die Einschätzung der Veränderungen erfolgt durch Selbst-‐ und Fremdbewertung durch:
- Mitarbeitende des Trägers
- Betroffene (hier im Sinne einer altersentsprechenden KlientInnenbewertung unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der jungen Menschen)
- Eltern
- Jugendamt
- ggf. Lehrer
Siehe hierzu auch die Darstellung unseres einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagementsystems. Ein erster Qualitätsbericht wird spätestens 18 Monate nach der ersten Fallübernahme vorgelegt.
Der Weg zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming findet bei uns auf der Ebene Organisation/Institution, der Ebene Personalentwicklung und der Ebene der konkreten Praxis statt. Er wird transparent und nachvollziehbar gestaltet und ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
11. Kosten
Alle Leistungen werden über Fachleistungsstunden abgerechnet. Entsprechende Entgeltvereinbarungen liegen vor.