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Leistungsbeschreibung


Eingliederungshilfe SGB VIII § 35a (Integrationshilfe)

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§§ 123 ff des Sozialgesetzbuches SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe


1. Leistungserbringer:

Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH 


2. Bezeichnung des Leistungsangebotes, Hilfeform und Rechtsgrundlage:

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 35a SGB VIII im Kontext von schulischen Integrationsleistungen.


3. Trägerorganisation:

Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH ist eine im Jahr 2020 gegründete Gesellschaft.

Der Geschäftsführer verfügt über spezifisches Wissen und Erfahrungen im Feld der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Neben den fachtheoretischen Qualifikationen verfügt er über langjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen. Gemeinsam mit einem professionellen Team bietet Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH ambulante Hilfen im Rahmen des SGB VIII an.

4. Selbstverständnis, Fachliche Leitlinien:

Unser Leitbild ist an humanistischen und demokratischen Werten ausgerichtet. Unser Handeln basiert auf der Achtung und Wahrung der Menschenwürde, dem Respekt und der Wertschätzung der individuellen Biografien und Förderung der Mündigkeit. Wir betrachten die Lebenssituationen der Menschen immer als Teil von gesellschaftlichen Systemen und berücksichtigen dabei auch den Genderaspekt.  Anhand der kreativen methodischen Vorgehensweise möchten wir mit den Menschen gemeinsam ein positives Bild von sich und ihrer Lebensperspektive aufbauen. Dazu knüpfen wir vorrangig an die bestehenden Ressourcen und persönlichen Stärken an. Wir begreifen unser professionelles Handeln als ein Teil eines Netzwerkes. Durch Kooperationen und Anbindung an anderweitige, passende Angebote möchten wir die Lebenswelten der Menschen stabilisieren.  

5. Zielgruppe:

Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche bei denen eine (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert wurde und deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dadurch beeinträchtigt ist oder diese zu erwarten ist.

6. Ausschlusskriterien:

Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege oder anderer Leistungen der Pflege. 

7. Zielsetzungen gem. SGB VIII:

ï Dem Kind / Jugendlichen das Recht auf Teilnahme an Bildung zu sichern

ï Das Kind / den Jugendlichen vor sozialer Ausgrenzung und Isolation, sowie vor Diskriminierung zu schützen

ï Dem Kind / Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht erleichtern

ï Das Kind / den Jugendlichen unterstützen, Anweisungen zu begreifen

ï Dem Kind / Jugendlichen helfen, schulische Anforderungen zu bewältigen

ï Dem Kind / Jugendlichen ermöglichen, den Schulalltag mitzugestalten

ï Die Entwicklung des Kindes zu begleiten

ï Das Kind / den Jugendlichen fördern, ein Höchstmaß an Selbständigkeit zu erreichen

ï Das Kind / den Jugendlichen bei der Bewältigung von lebenspraktischen Aufgaben zu assistieren

8. Sozialpädagogisches Profil der Leistungen:  

Unter den Begriffen Integrationshelfer, Inklusionshelfer, Individualbegleiter oder Schulassistenten verstehen wir eine individuelle Anpassung an die Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit der an die Kinder und Jugendlichen gerichteten Unterstützung.  Diese kann je nach Bedarf während eines Teiles oder auch während der gesamten Schulzeit des Schülers erfolgt, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und entsprechende Hilfestellungen zu geben. 

Hierbei steht das Wohl des Kindes / Jugendlichen, die Achtung und Wertschätzung zur individuellen Entfaltung im Mittelpunkt. 

8. 1 Auftragsübernahme, Leistungsumfang und Dauer:

Alle eingehenden Anfragen, telefonisch oder per Mail werden von der pädagogischen Leitung und der Fallkoordination hinsichtlich der Übernahmemöglichkeiten geprüft.  Wenn zeitliche Kapazitäten und passende Qualifikationsprofile vorhanden sind, senden wir innerhalb von drei Werktagen ein schriftliches Angebot zu.  Das Angebot beinhaltet Angaben zu der/den vorgeschlagen Fachkraft/Fachkräften und dem frühestmöglichen Beginn der Hilfe, entsprechend der Hilfeplanung nach § 36 SGBVIII.

Andernfalls erfolgt eine schriftliche Rückmeldung an die jeweilige Fallführung, dass ein Teilangebot bzw. kein Angebot gemacht werden kann. 

Die Umgangsmodalitäten werden vorher im Aufnahme- und Hilfeplanverfahren mit dem fallführenden ASD festgelegt und die Konditionen bei der Durchführung berücksichtigt.

Die Dauer wird in der üblichen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII festgelegt und überprüft.

8.2 Orte der Leistungserbringung:

Die Hilfe erfolgt überwiegend  in der Schule des Kindes / Jugendlichen, kann aber auch auf dem Schulweg, sowie im Lebens- und Lernumfeld des Kindes, je nach Hilfeplanung, erfolgen. 

8.3 Hilfeplanverfahren:

Wir erhalten durch das fallführende Jugendamt anhand des im Vorfeld erstellten Gutachtens die Anfrage zur jeweiligen Eingliederungshilfe.

In der gemeinsamen Hilfeplanung definieren sich dann die Art, der Umfang und die Dauer, sowie die individuellen Ziele.

Nach Möglichkeit werden hierbei, wie auch in der weiteren Fortschreibung, alle Mitwirkenden wie Kind / Jugendlicher, Sorgeberechtigte, Pflegeeltern, Schule und evtl. weitere Fachkräfte beteiligt und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Kindes / Jugendlichen, sowie seine Fähigkeiten berücksichtigt. 

Damit alle entsprechend der Hilfeplanfrequenz fallverantwortlichen Mitarbeitende einen gleichen und umfassenden Informationsstand haben, werden alle relevanten Planungen, Ereignisse und erreichten Ziele dokumentiert und unserem trägerspezifischen Berichtswesen zugeführt.

Vor jedem Hilfeplangespräch wird durch uns ein Bericht erstellt, welcher alle wichtigen Informationen bezüglich der Leistung beinhaltet.

Inhalt sind alle Faktoren, die den schulischen Alltag beeinflussen und die Zusammenarbeit beschreiben. Hierzu gehören neben dem Verlauf und dem Stand der Entwicklung anhand von Beobachtungen, Gesprächen und Interventionen auch Rückmeldungen und die Einschätzung aller Beteiligten.

Die Hilfeplangespräche finden am gemeinsam vereinbarten Ort statt.   

Bei Personalausfall und während der Urlaubszeiten werden Vertretungen eingerichtet.

Die Vertretungszeiten und -aufgaben werden mit allen Beteiligten abgestimmt. Die vertretenden Fachkräfte werden vor dem Vertretungszeitraum allen Beteiligten persönlich vorgestellt.

Bei jeder Vertretung findet jeweils eine Vor- und Nachbereitung in Form einer Fallbesprechung statt. 


Die Beendigung der Hilfe erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.

Es wird ein Abschlussbericht gefertigt, in welchem wir eine Empfehlung mit entsprechender Begründung darlegen. 

Die Regelungen für Ausfallzeiten sowie außerplanmäßige Beendigung der Hilfen sind in Punkt 8.6 definiert.



8.4 Betreuungsplanung; Fallbesprechungen; organisatorische Besprechungen  

Im laufenden Betreuungskontext werden die konkreten Betreuungszeiten individuell abgestimmt. Fallbesprechungen und organisatorische Besprechungen finden in wöchentlichen Teamsitzungen statt. Bei akutem Bedarf beraumen wir kurzfristig Fallbesprechungen mit der/dem Fallkoordinator*in und ggf. weiteren Personen (etwa einer Kinderschutzfachkraft) an.   

Die Fallarbeit wird fortlaufend entsprechend eines verbindlichen Standards in einer Handakte dokumentiert. Es erfolgt eine vollständige und übersichtliche Führung der Betreuungsakten, deren Struktur und Inhalte sich aus den Zielen und Planungen aus der Hilfeplanung ergeben.  Die Dokumentation erfolgt mit jedem Arbeitseinsatz durch die/den im Fall eingesetzten Mitarbeitende(n). Die Dokumentation dient als Grundlage der Fachberatung sowie der Handlungs- und Hilfeplanung. Die Qualität und regelmäßig Führung wird durch die fachliche Leitung geprüft. 

Supervisionen werden regulär 10-mal im Jahr angeboten. Bei Bedarf werden Einzelsupervisionen durchgeführt. 

8.5 Indirekte Tätigkeiten

Zu den indirekten Tätigkeiten zählen wir:  

Vor- und Nachbereitung (ohne Klient)

Trägerinterne Fallbesprechung und Dokumentation

Teamsitzungen und Supervision des Leistungserbringers

Fortbildungen

Mitarbeit an Arbeitskreisen

Warte- und Überbrückungszeiten

Sozialraumarbeit

Fahrtzeiten bis zu 15 Minuten pro Strecke

Für indirekte Tätigkeiten beraumen wir bis zu 20 % der vereinbarten Zeit ein.  

8.6 Ausfallzeiten (Klient*innen und Mitarbeiter*innen) und Beendigung der Hilfe

Sollten Klient*innen erkranken und der Einsatz von Mitarbeiter*innen nicht erforderlich sein, zahlt der beauftragende öffentliche Träger für die ersten 5 Werktage den vollständigen vereinbarten Betreuungssatz. Für weitere 15 Tage Ausfallzeit erfolgt eine reduzierte Zahlung im Umfang von 50 %. Bei längerer Ausfallzeit von mehr als 20 Werktagen erfolgt die Beendigung der Hilfe.

Bei Ausfallzeiten von Mitarbeiter*innen stellt der Träger spätestens ab dem 2. Werktag eine Ersatzkraft, die im vollen Umfang die vereinbarten Leistungen erbringt. Sollte es dem Träger möglich sein bereits vorher eine Ersatzkraft bereitzustellen, wird der Einsatz auch vorher erfolgen.

9. Personal 

Eingesetzt werden in dem Angebot ausschließlich anerkannte pädagogische Fachkräfte, wie z.B. aus den Berufsgruppen Erzieher*innen, Heilerziehungs-pfleger*innen, Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen (B.A. und M.A.), Psycholog-*innen sowie andere Abschlüsse, die anerkannt sind für den Einsatz im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Das Personal ist fest angestellt. Wir wenden eine Bezahlung sowie Arbeitszeitregelungen analog TvÖD an.


9.1 Geschäftsführung und pädagogische Leitung:

Herr Stefan Licht, Mobil: 015115921967

E-Mail: licht@luvkinderjugendundfamilienhilfe.de

www.luvkinderjugendundfamilienhilfe.de


Die zentrale Aufgabe der pädagogischen Leitung unseres Trägers ist die Gestaltung und Umsetzung eines qualitativen pädagogischen Controllings. Die fachliche Leitung berät, qualifiziert, aktiviert und initiiert wesentliche pädagogische Prozesse, die von den Fachkräften durchgeführt werden. Dies geschieht auf der Ebene der Fachaufsicht, aber auch in der Überzeugung, dass pädagogisches Handeln nicht angeordnet werden kann, sondern sich im Rahmen des Hilfeprozesses auf einer Beziehungsebene sachgerecht entwickelt. Das pädagogische Controlling und das damit verbundene Berichtswesen sehen wir als ein zentrales Instrument zur Unterstützung unseres Qualitätsentwicklungsprozesses. Es umfasst Entwicklungen im Vorfeld, Zielfindungs- und Zielerreichungsprozesse, Abweichungen von den Soll-Vorstellungen und beinhaltet gleichzeitig Instrumente und Verfahrensweisen, wie steuernd eingegriffen werden kann. 


Aktuell vorgesehen ist, dass die pädagogische Leitung zunächst auch die Koordination der Hilfen in Personalunion wahrnehmen wird.

9.2 Die Koordination der Ambulanten Hilfe unterliegt folgenden Personen: 

Die Koordination ist verantwortlich für die Fallführung im gesamten Maßnahmenverlauf.  Das bedeutet, die/der Koordinator*in entscheidet, welche(r) Mitarbeiter*innen den Fall übernehmen können, begleiten diese in pädagogischen Fragen während der Maßnahme, organisieren Teamtreffen und kollegiale Beratungen, begleiten diese bei Bedarf zu Klient*innenkontakten und sind Teilnehmer*innen der Hilfeplangespräche, sowie Ansprechpartner*innen für alle im Prozess beteiligten Personen. 


9.3 Allgemeine Verwaltungen

Die Verwaltungstätigkeiten werden von Bürokräften durchgeführt. 


9.4 Finanzverwaltungen 

Die Bearbeitung der Mitarbeiterverwaltung und der Finanzverwaltung führt ein externes Steuerbüro aus.  


10. Fortbildung und Supervision  Art (extern/ intern) Umfang

Die Supervision wird regulär zehn Mal im Jahr in gleichmäßigen Intervallen von ca. sechs Wochen durchgeführt. Jede Supervision dauert 90 Minuten und wird von externen Supervisor*innen ausgeübt.   

Die Mitarbeiter*innen erhalten diverse Weiterbildungsangebote, nehmen an regionalen Fachtagungen und/oder Arbeitskreisen teil und werden so in ihrer fachlichen Qualifizierung unterstützt. 

 

11. Raumangebot, technische Ausstattung  

Das Büro der Luv Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH liegt in Niedersachsen

Die öffentliche Anbindung ist per Bus gewährleistet und es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten vor dem Haus.  


12. Qualitätsmanagement; Personalentwicklung 

Für die Messung und Darstellung der Ergebnisqualität arbeiten wir mit Evaluation und in der Regel mit Bewertung des Grades der Zielerreichung in Bezug auf die Schwierigkeiten und Probleme die am Beginn einer Hilfe standen.   


In jedem Fall geschieht es in den Feldern:

ï Abbau von Benachteiligungen

ï Stand der sozialen Integration

ï Persönlichkeits- und Sozialisationsentwicklung

ï Förderung der Gleichberechtigung

ï Skalierung der Veränderungen in den, mit den Klient*‘innen erarbeiteten Entwicklungszielen   

ï Zufriedenheit bei den Adressat*innen

ï Klient*innenbewertung (Beteiligung von Eltern sowie der jungen Menschen bezogen auf das Ergebnis)


Die Einschätzung der Veränderungen erfolgt durch einen Fragebogen mit Selbst - und Fremdbewertung durch:

Träger (Betreuer/in)

Klient/in und Sorge-/Pflegeberechtigte/r

Lehrer*innen und weitere relevante Personen

Qualität in den Handlungsfeldern der Hilfen entsteht aus einem komplexen Bedingungsgefüge und in einer Wechselwirkung verschiedener Faktoren. Konkrete

Koproduktion von Hilfesuchenden (Klient*innen) und professionellen Helfer*innen (Mitarbeitende). Einfluss auf unsere Arbeit haben auch schwer fassbare, subjektive Faktoren, Leistungen vorheriger Helfer-Systeme und zeitgleich wirkende Faktoren, auf die wir nur mittelbar oder gar nicht Einfluss nehmen können. 


13. Beschwerdemanagement

Wir haben ein Beschwerdemanagement für die Klient*innen implementiert, welches mit folgenden Inhalten aufgebaut ist:

ï Strukturiertes Verfahren bei Beschwerden

ï Darlegung eines Anregungs- und Beschwerdeformulars

ï Möglichkeit, falls sie sich zu Unrecht behandelt fühlen, sich an die Einrichtungsleitung oder eine entsprechende andere Stelle (Jugendamt, Landesjugendamt usw.) zu wenden, um ihre persönliche Not darzulegen

ï Unterstützung erhalten der/die Klient/in von einer Betreuungsperson ihres Vertrauens

ï Die Bearbeitung jeder Beschwerde wird durch die Leitung garantiert

ï Jede Beschwerde wird im Beschwerdebogen dokumentiert

ï Thematisierung von Beschwerden (ggf. anonymisiert) in Teambesprechungen

ï Nutzung der Beschwerden für systematische Verbesserungen der Gesamteinrichtung

ï Zeitnahe mündliche oder schriftliche Rückmeldung zur Beschwerde

ï Individueller und situationsbezogener Umgang mit Beschwerden

Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt durch die Gesamtleitung.

Weitere Beschwerdewege über externe Personen (Eltern, Jugendamt, Landesjugendamt, Beratungsstellen usw.) sowie Ombudschaft stehen den Klient*innen offen.



14. Wahrnehmung Schutzauftrag § 8a SGB VIII  

Wir sichern zu, dass alle Regelungen bezogen § 8a SGB VIII sowie alle individuellen Vereinbarungen mit dem Fallführendem Jugendamt umgesetzt werden. 

In diesem Zusammenhang gelten intern folgende Standards:  

ï Offene Auseinandersetzung mit Einflüssen und Ereignissen im Kontext unserer Arbeitseinsätze

ï Verpflichtung aller Mitarbeitenden zur Offenlegung von Sachverhalten, die den Erziehungszielen widersprechen

ï Kontinuierliche Überprüfung und Reflexion des fachlichen Handelns

ï Weiterentwicklung von verbindlichen Normen, Werten und Haltungen unter Beteiligung aller Mitarbeitenden

ï Verbindliche Verfahrensschritte (§ 8a SGB VIII)) im Falle eines internen oder externen Verdachts auf Kindeswohlgefährdung

ï Überprüfung der Einhaltung der Verfahrensschritte durch die fachliche Leitung und/oder der insoweit erfahrenen Fachkraft

ï Exakte Dokumentation des gesamten Prozesses im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung Einbezug und Information des zuständigen Jugendamts in und über den gesamten Prozess — Aushang von Dienstanweisungen, Infotafeln, Notfallnummern und Verhaltensplan in unserer Einrichtung  



15. Mögliche kostenverursachende Leistungen außerhalb der Leistungs- und Entgeltvereinbarung   

Zusätzliche Kosten (bei Bedarf) können nur ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit der/dem fallführenden ASD-Mitarbeiter*in entstehen und in Rechnung gestellt werden. 


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